Der Kanton Thurgau setzt unabhängig von der vertagten Festlegung seitens des Bundes (Motion Hegglin) das Schleppschlauch-Obligatorium um. Hier ein Ausschnitt aus dem Massnahmenplan Ammoniak des Kanton Thurgau: Ab 2022 gilt im Kanton Thurgau die Pflicht zur emissionsarmen Gülleausbringung (Schleppschlauchpflicht) Ab Januar 2022 muss Gülle (= flüssige Hofdünger und Gärgülle) auf allen begüllbaren Flächen im Kanton Thurgau mit emissionsarmer Technik ausgebracht werden. Dies gilt auch für die Ausbringung von Gülle und Vergärungsprodukten im Ackerbau. Zudem sollen flüssige Hofdünger auf unbestellten Ackerflächen innerhalb von 4 Stunden in den Boden eingearbeitet werden. Die Technik muss mindestens die Emissionsminderung des Schleppschlauches erreichen. Neben dem Schleppschlauch gelten der Schleppschuh und der Gülledrill ebenfalls als anerkannte Techniken. Gerne beraten wir sie und sind überzeugt, Ihnen den optimalen Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler liefern zu können.
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November 2024
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